Beitragsordnung des SAY IT LOUD e.V.

Gemäß § 5 der Satzung des Vereins SAY IT LOUD e.V. hat die
Mitgliederversammlung am XX.XX.2017 eine Beitragsordnung – verbunden mit
einer Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge beschlossen.

¶1 – Mitgliedschaft

Der Beitrag richtet sich nach der Form der Mitgliedschaft nach §4 und
§5 der Satzung
1. Natürliche Personen als Mitglieder
2. Natürliche oder Juristische Personen als Fördermitglieder

¶2 – Beitragshöhe

Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag wie folgt festgesetzt:
1. Mitglieder:
Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben
2. Fördermitglieder:
Es wird ein Mitgliedsbeitrag von 100€ in Jahr erhoben.

¶3 – Aufnahmegebühr

Für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages eines Neumitglieds wird keine
Aufnahmegebühr erhoben.

¶4 – Fälligkeit der Beiträge

Der Jahresbeitrag wird bei Eintritt fällig, in den folgenden Jahren zum
jeweiligen Eintrittsmonat.

¶5 – Öffnungsklausel

Der Vorstand ist berechtigt, zu beschließen, dass im Einzelfall auf
Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise verzichtet werden kann.

¶6 – Anpassung der Beitragsordnung

Der Vorstand legt in der jährlichen Mitgliederversammlung über die
Verwendung der Beiträge Rechnung ab und schlägt bei sich ändernden
Bedingungen eine neue Beitragsordnung vor. Diese bedarf nach § 8 der
Satzung einer einfachen Mehrheit in der Versammlung.