Gemäß § 5 der Satzung des Vereins SAY IT LOUD e.V. hat die
Mitgliederversammlung am XX.XX.2017 eine Beitragsordnung – verbunden mit
einer Neufestsetzung der Mitgliedsbeiträge beschlossen.
¶1 – Mitgliedschaft
Der Beitrag richtet sich nach der Form der Mitgliedschaft nach §4 und
§5 der Satzung
1. Natürliche Personen als Mitglieder
2. Natürliche oder Juristische Personen als Fördermitglieder
¶2 – Beitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag wie folgt festgesetzt:
1. Mitglieder:
Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben
2. Fördermitglieder:
Es wird ein Mitgliedsbeitrag von 100€ in Jahr erhoben.
¶3 – Aufnahmegebühr
Für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages eines Neumitglieds wird keine
Aufnahmegebühr erhoben.
¶4 – Fälligkeit der Beiträge
Der Jahresbeitrag wird bei Eintritt fällig, in den folgenden Jahren zum
jeweiligen Eintrittsmonat.
¶5 – Öffnungsklausel
Der Vorstand ist berechtigt, zu beschließen, dass im Einzelfall auf
Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise verzichtet werden kann.
¶6 – Anpassung der Beitragsordnung
Der Vorstand legt in der jährlichen Mitgliederversammlung über die
Verwendung der Beiträge Rechnung ab und schlägt bei sich ändernden
Bedingungen eine neue Beitragsordnung vor. Diese bedarf nach § 8 der
Satzung einer einfachen Mehrheit in der Versammlung.